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Das EU-Monitoring-Programm auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln soll durch einen gemeinschaftlichen Prüfplan, der jährlich aktualisiert, die Einhaltung der Höchstgehalte gewährleistet und das Expositionsrisiko für die europäischen Verbraucher*innen bewertet. In der EU Verordnung 2023/731 der Kommission vom 3. April 2023 wurde das Programm für den Zeitraum 2024-2026 festgelegt.

 

Im Rahmen des Monitoringprogramms für die Jahre 2024-2026 sollen jährlich 10 Lebensmittel pflanzlichen und 2 Lebensmittel tierischen Ursprungs auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht werden. Das Untersuchungsprogramm umfasst nicht nur Lebensmittel aus konventionellem Anbau, sondern auch die Untersuchung von Bio-Produkten und Babynahrung. Im Jahr 2024 sollen folgende Lebensmittel auf Rückstände untersucht werden:

 

    • Bananen, Grapefruits, Melonen, Tafeltrauben
    • Auberginen, Brokkoli, Kulturpilze, Gemüsepaprika
    • Weizen(körner)
    • Natives Olivenöl (unter Berücksichtigung eines Verarbeitungsfaktors)
    • Hühnereier und Rinderfett

 

Pflanzliche Lebensmittel sollen auf bis zu 195 Parameter und tierische Lebensmittel auf bis zu 29 Parameter untersucht werden.

 

Neue Parameter für pflanzliche Lebensmittel sind Clopyralid, Flupyradifuron, Nikotin, Triflumizol, Zoxamide und Kupfer, wobei Nikotin ab 2024 nur noch in Tafeltrauben untersucht werden soll. Ethylenoxid wird 2024 nur noch in Weizen überprüft. Neue Parameter für tierische Lebensmittel sind die wachstumsregulierenden Stoffe Chlormequat und Mepiquat und außerdem Kupfer.

Alle genannten Parameter sind gemäß der Rückstandsdefinition der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu prüfen. Wenn Metaboliten, Abbau- oder Reaktionsprodukte, die unter die Rückstandsdefinition fallen, getrennt vom Wirkstoff bestimmt werden, müssen sie auch getrennt berichtet werden.

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Rückstandslabore können alle genannten Parameter im Rahmen der umfassenden Rückstandsuntersuchungspakete für Sie routinemäßig überprüfen. Unser Tipp: Berücksichtigen Sie diese Information auch bei der Revision Ihrer internen Prüfpläne.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger