Insekten Brot

Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt kommen Insekten in Europa noch selten auf die Teller. Sie müssen in der EU nach der Novel-Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Dazu durchlaufen sie ein Prüfverfahren, mit dem die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt wird.

 

In der EU sind zurzeit vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen:

 

    • der „Mehlwurm“, das sind die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor)
    • die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
    • die Hausgrille (Acheta domesticus)
    • der „Buffalo-Wurm", das sind die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus)

 

Sind diese Insekten in einem Lebensmittel enthalten, müssen sie in der Zutatenliste auf dem Etikett explizit genannt sein. Außerdem ist ein Hinweis auf die potentielle Allergenität der Zutat anzubringen. Menschen, die gegen Krebstiere (Crustaceen), Weichtiere (Mollusken) oder auch Hausstaubmilben allergisch reagieren, könnten auch gegen die Insektenbestandteile im Lebensmittel eine allergische Reaktion zeigen.

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Lebensmittellabore untersuchen die neuartigen Zutaten auf Basis der zugelassenen Insekten und daraus hergestellte Lebensmittel nicht nur auf Kontaminanten und deren Nährwertgehalt, sondern prüfen auch die korrekte Deklaration. Unser Allergentest auf Crustaceen-Proteine detektiert auch mögliche Insektenproteine, erlaubt jedoch keine artspezifische Identifizierung.

 

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Autor: Dr. Frank Mörsberger