Dünger

Die Auswertung der amtlichen Kontrolle von Lebensmittelproben in Deutschland hinsichtlich der Pestizidbelastung für das Quartal 4/2016 wurde vom BVL veröffentlicht: weniger untersuchte Proben, aber mehr Beanstandungen als im gleichen Berichtszeitraum des Vorjahres.

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sammelt und veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Deutschland – allerdings stets mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Der letzte Bericht für den Zeitraum 12/2016 – 02/2017 wurde gerade vorgestellt. Der Quartalsbegriff des BVL weicht aus historischen Gründen von der üblichen Darstellung ab.

 

Herkunft

Untersucht
gesamt

davon mit nachgewiesenen Rückständen

davon Grenzwert-überschreitungen

Deutschland

2.510 (100%)

1.392 (55,5 %)

30 (1,2%)

EU-Staaten ( ohne D)

1.142 (100%)

869 (76,1 %)

22 (1,9%

Drittländer (nicht EU)

805 (100%)

604 (75%)

44 (5,5%)

Unbekannte Herkunft

649 (100%)

337 (61,4%)

12 (2,2%)

 

Der Anteil der untersuchten Proben aus Drittländern wurde gegenüber dem Vorjahr um 26% erhöht. Mehr als drei Viertel aller beanstandeten Proben aus Drittländern betrafen Obst- und Gemüseprobe, darunter auffällig: Grapefruit, Pomelo, Sweetie (3x), Birnen (1x), Kirschen (1x), Tafeltrauben (1x), Heidelbeeren (1x), Passionsfrucht/Maracuja (3x), Papaya (2x), Granatäpfel (2x), Guave (2x), Ananas (2x), Zwiebel (1x), Frühlingszwiebeln (1x), Paprika (7x), Aubergine (1x), Okra (1x), Gurken (1x), Brunnenkresse/Wasserspinat (5x), frische Kräuter (2x), Bohnen mit Hülsen (2x).

 

Erfreulich war eine sehr geringe Anzahl an beanstandeten Proben aus anderen Lebensmitteln. Zwar wurden auch hier Rückstände nachgewiesen, aber nur bei 17 Proben Rinderleber wurden Grenzwertüberschreitungen berichtet. Von den insgesamt 58 Proben Säuglingsnahrung: (Komplettkost, Getreidebeikost und Säuglingsanfangsnahrung) fanden sich in 25% der Muster Rückstände, aber in keinem Fall wurden die geltenden Höchstmengen überschritten.

 

Bei Hühnereiern waren im Untersuchungszeitraum nur 33 Proben aus Deutschland geprüft worden, von denen 1/3 nicht rückstandsfrei war, aber keine Probe die RHG überschritten hat. Wenn wir eine Vorschau auf das 4 Quartal 2017 wagen, deren Daten uns dann leider auch erst wieder in einem Jahr berichtet werden, dürfte sich dieses Bild deutlich ändern, sowohl was die Anzahl der untersuchten Eierproben angehet, als auch die Beanstandungsrate. Fipronil stand vermutlich im vergangenen Jahr noch nicht im Prüfplan der Überwachungslabors in den Bundesländern.

 

 

 

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