Bier

Wir sehen in Übereinstimmung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung keine Brisanz, die das starke Medienecho nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Analysen zur Rückstandsbelastung durch Glyphosat in Bieren durch das Umweltinstitut München nahegelegt hat. Wir wollen an dieser Stelle daher auch nicht den Inhalt der Presseveröffentlichungen nochmals wiedergeben, sondern diese aus unserer Sicht für Sie eher kritisch kommentieren:

 

Nach unseren Informationen wurden die Ergebnisse mit einem empfindlichen immununlogischen Testverfahren (ELISA) ermittelt.

 

Hierbei ist anzumerken, dass diese Art von Tests üblicherweise als „Screeningtests“ Verwendung finden, die bei einem positiven Ergebnis insbesondere bei einer vermeintlichen Grenzwertüberschreitung durch Wiederholungsmessung mittels eines anerkannten Referenzverfahrens nach Guter Laborpraxis zu verifizieren sind.

 

Ob dies in diesem Fall geschehen ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

Vergleich der gemessenen Rückstandswerte in Bier mit Grenzwerten für Trinkwasser anstatt für Lebensmittel

Der Vergleich der gemessenen Rückstandswerte in Bier mit dem Grenzwert für Trinkwasser (0,1 µg/kg) entbehrt der fachlichen Sorgfalt.

 

Bier muss aufgrund seiner Zusammensetzung als „Lebensmittel“ beurteilt werden. Für Lebensmittel gilt ein Grenzwert von10 µg/kg , das ist Faktor 100 höher.

 

Durch den unserer Meinung unzulässigen Vergleich mit dem Grenzwert für Trinkwasser, wird der Eindruck einer deutlich höheren Grenzwertüberschreitung erweckt.

 

Die aktuell erreichbare Bestimmungsgrenze der als Referenzverfahren zu betrachtenden HPLC MS/MS Analytik liegt bei 10 ppb (0,01 mg/kg). Werte kleiner Bestimmungsgrenze können nicht sicher quantifiziert werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass jedes Messverfahren in der Nähe der technisch erreichbaren Bestimmungsgrenze eine Messunsicherheit in der Größenordnung von 30 – 50% besitzt.

 

Dies vorausgeschickt und unter der Annahme, dass valide Messungen durchgeführt wurden, stellen die publizierten Messwerte > 10 ppb eine Überschreitung der zulässigen Höchstmenge für Glyphosat in Lebensmitteln dar. Dennoch ginge von einem solchen Produkt keine Gesundheitsgefahr aus, da zur Beurteilung der Toxizität weitere Kriterien heranzuziehen sind, aus denen sich der sogenannte ARfD Wert als Maß für die toxikologische Beurteilung ableiten lässt.

 

Der Glyphosateintrag ist mit größter Wahrscheinlichkeit auf  eine Verunreinigung der Rohstoffe zurückzuführen. Quelle für den Eintrag dürfte die verwendete Braugerste bzw. das Malz gewesen sein. Hier müssen nun auch die Qualitätssicherungmassnahmen ansetzen. Der Braumeister sollte sein Augenmerk auf die analytische Überprüfung der Rohstoffe vor dem Einsatz im Brauprozess legen.

Ihr Plus: AGROLAB bietet umfangreiche Rückstandsuntersuchungen für Lebensmittel

Die AGROLAB Gruppe bietet umfangreiche Rückstandsuntersuchungen für Agrarrohstoffe (Gerste, Malz) und auch verarbeitet Lebensmittel (Bier, Biermischgetränke) an. Selbstverständlich führen wir einen quantitativen Nachweis von Glyphosat und auch dessen Hauptabbauprodukt AMPA routinemäßig ausschließlich mit Hilfe anerkannter und akkreditierter HPLC MS/MS Verfahren durch.

 

Wenn Sie Ihr Bier bzw. noch besser Ihre Rohstoffe überprüfen lassen wollen, so senden Sie Ihre Proben (min. 250 ml/250 g) bitte direkt an unser Labor LUFA-ITL GmbH in Kiel ein.

 

Wir führen die Untersuchung auf Glyphosat/AMPA Rückstände aus aktuellem Anlass sehr schnell (72 h) und zu einem günstigen Preis für Sie durch.

 

Ihr zuständiger Vertriebsmitarbeiter unterbreitet Ihnen dafür gern umgehend ein attraktives Angebot.

 

 

 

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