Pestizideinsatz

Mit den Verordnungen (EU) 2025/99 und (EU) 2025/150 wurden die Zulassungen von 18 chemischen und 7 biologischen Pflanzenschutzmitteln verlängert.

 

Es wurden Anträge auf Verlängerung der Zulassung für diese Wirkstoffe gemäß der Verordnung 844/2012 gestellt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung und Bewertung der Wirkstoffe aus Gründen, die nicht den Antragstellern zuzuschreiben sind, hat die Kommission die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen verlängert. Damit soll verhindert werden, dass die Genehmigungen für diese Wirkstoffe ungültig werden, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigungen getroffen wird.

 

Wir beschränken uns in der Aufzählung auf die chemischen Wirkstoffe.

 

Wirkstoff

CAS-Nr.:

Verlängert bis

Referenz

Milbemectin

1799297-76-9

31.05.2026

1)

Pyrimethanil

53112-28-0

30.06.2026

Schwefel

7704-34-9

31.07.2026

Formetanat

244-879-0

30.09.2026

Phenmedipham

13684-63-4

Cyprodinil

121552-61-2

31.10.2026

Dichlorprop-P

1124-05-6

Fosethyl

39148-24-8

Pirimicarb

23103-98-2

Spinosad

168316-95-8

Halosulfuron-methyl

100784-20-1

15.11.2026

Triticonazol

131983-72-7

31.01.2027

Ziram

137-30-4

Imazamox

114311-32-9

30.06.2027

Pyriofenon

688046-61-9

Benalaxyl-M

98243-83-5

30.09.2027

Pyroxsulam

422556-08-9

Mepiquatchlorid 24307-26-4 29.02.20240 2)

 

Wird der Antrag auf Erneuerung der Zulassung eines Wirkstoffs abgelehnt, so erlischt die Zulassung an dem Tag, der dem in dieser Verordnung genannten vorausgeht, oder am Tag des Inkrafttretens der Verordnung über die Nichtaufnahme, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.

 

Die derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalte bleiben von diesen Verlängerungen unberührt.

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP