vegan

Im Dezember 2018 wurden die neuen „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet (General News: Leitsätze zu veganen und vegetarischen Produkten veröffentlicht (DE)). Es zeigte sich nach einem Jahr, dass deren Anwendung in der Praxis auch den Experten nicht immer leicht fällt.  

 

Der Lebensmittelverband Deutschland fasste die Ergebnisse eines gemeinsamen Workshops mit dem Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) sowie des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) in einem Bericht zusammen. Dieser bietet wesentliche Interpretationshilfen und Hinweise zur praktischen Anwendung der Leitsätze für Fachleute die sich mit der richtigen Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte befassen.

 

Keine rechtlich bindenden Definitionen für „vegan“ und „vegetarisch“

Auch wenn es überraschend klingt: Weder in Deutschland, noch in der EU gibt es rechtlich bindende Definitionen für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“. Die Leitsätze der DLMBK zielen darauf ab, die typischen Verbrauchererwartungen an diese Produkte zu beschreiben, um sie von vergleichbaren Lebensmitteln tierischen Ursprungs abzugrenzen und irreführende Bezeichnungen zu vermeiden.

Für die in den Leitsätzen beschriebenen veganen oder vegetarischen Lebensmittel ist charakteristisch, dass in ihrer Aufmachung Bezug auf ein vom Tier stammendes Lebensmittel nehmen, wobei typische tierische durch pflanzliche Zutaten ersetzt werden oder nicht verwendet werden.

 

Bei der Wahl der Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels sind neben der Vermeidung einer Täuschung (Schutz vor Irreführung gem. Art. 7 Absatz 1 d) LMIV) auch die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher, aber auch das Interesse der Hersteller zu berücksichtigen. Die Ähnlichkeit zum tierischen Lebensmittel ist von wesentlicher Bedeutung für die Kennzeichnung. Aussehen, Konsistenz, Mundgefühl, Geruch und Geschmack und die Verwendung sind Kriterien, die beurteilt werden müssen. Sie geben den Grad der Ähnlichkeit und damit auch die Art und Weise der Produktbeschreibung vor. Ein Produkt, das als „Vegetarische Bratwurst“ ausgelobt wird, sollte dem tierischen Original in Aussehen, Geschmack und Verarbeitung nahe kommen.

 

Der Bericht zum Workshop enthält nicht nur die Wiedergabe der Referenten-Vorträge, sondern eine umfangreiche Fragen/Antworten-Liste, die wertvolle Anhaltspunkte zur gängigen Interpretationspraxis gibt.

 

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https://www.lebensmittelverband.de/

 

 

Author: Dr. Frank Mörsberger